Schweine

Mischfutter als Teil der Kreislaufwirtschaft

Was noch vor wenigen Jahren undenkbar schien, ist in der EU seit 2021 wieder erlaubt und soll in Kürze auch in der Schweiz wieder möglich sein: die Verfütterung von tierischen Proteinen aus Nebenprodukten der Schlachtung an Nutztiere. Doch in der EU zögert die Branche mit der Verwendung dieser Nebenprodukte, und auch in der Schweiz hält sich die Begeisterung in Grenzen.

02. Nov. 2023

Nach über 20 Jahren Verbot darf in der EU seit Herbst 2021 wieder tierisches Protein aus Schlachtabfällen von Geflügel an Schweine und solches von Schweinen an Geflügel verfüttert werden. Die Verfütterung von tierischen Proteinen an Wiederkäuer bleibt hingegen weiterhin verboten. Obwohl in der EU die praktische Umsetzung dieser Gesetzesänderung bisher auf wenig Interesse für die Herstellung von Mischfutter gestossen ist, wird die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge nachziehen (müssen). Bis Mitte Dezember 2023 läuft im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) die Vernehmlassung dazu.



Sicherheit über alles

Das Auftreten der «bovinen spongiformen Enzephalopathie» (BSE) vor rund 35 Jahren führte zu umfassenden Einschränkungen bei der Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere. Seit mehr als 20 Jahren unterliegen in der Schweiz nicht nur Wiederkäuer, sondern auch Schweine und Geflügel, dem «Verfütterungsverbot von verarbeiteten tierischen Proteinen an Nutztiere». Dies könnte sich nun ändern, falls die Schweiz der EU nachziehen wird.

Die Allesfresser Huhn und Schwein mit unbedenklichen Schlacht­neben­produkten zu füttern, scheint auf den ersten Blick sinnvoll. Konsens herrscht darüber, dass Geflügel keine Proteine aus Geflügel-Schlachtabfällen und Schweine keine solchen aus Schweine-Schlachtabfällen verzehren dürfen. Zur Gewährleistung einer solchen Trennung der Proteine verschiedener Tierarten und zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen stellen die EU-Vorschriften strenge Anforderungen an die strikte Trennung der Produktionsketten nach Tierarten. Diese Anforderungen einzuhalten, stellt die gesamte Branche vor grosse Probleme.

Die Vorschriften betreffen alle Stufen der beteiligten Betriebe von der Gewinnung des Rohmaterials im Schlachthof über die Verarbeitung der Proteine, die Futtermittelherstellung, die Transportlogistik bis zur Verfütterung in den Landwirtschaftsbetrieben. So dürfen Tierhaltende, die geflügelproteinhaltige Futtermittel an Schweine verfüttern, grundsätzlich weder Wiederkäuer noch Geflügel halten. Gemäss Strukturerhebung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) halten in der Schweiz mehr als 90 % der Betriebe nebst Schweinen noch andere Nutztiere, bei den Geflügelhaltern sind es sogar 95 %. Nur gerade 10 % sind also reine Schweinebetriebe und sogar nur 5 % sind reine Geflügelbetriebe. Um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, ist eine strikte Warenflusstrennung zum Schutz von Konsumenten und Landwirtschaft uneingeschränkt gerechtfertigt. In der EU-Gesetzgebung gilt die Nulltoleranz für Kreuzkontaminationen. Sicherheit hat Vorrang und oberste Priorität. Ob und in welchem Umfang die Möglichkeit des Einsatzes tierischer Proteine in Geflügel- und Schweinefutter in der Schweiz einst tatsächlich auch genutzt werden, hängt somit von vielen Faktoren ab. Nicht zuletzt auch von der Frage der Akzeptanz bei Tierhalter, Verarbeiter, Handel und den Konsumenten.


Wesentliche Kreislaufwirtschaft


Die Mischfutterindustrie spielt bei der Verwertung von Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung jedoch bereits heute eine wichtige Rolle, auch ohne die Verwertung von tierischen Proteinen. Damit werden Nährstoffkreisläufe geschlossen und Food Waste vermieden. Über alle Tierarten gesehen, enthalten Schweizer Mischfutter im Durchschnitt etwa 20 % Nebenprodukte aus der inländischen Lebensmittelherstellung.

Aus der Tierproduktion fliessen insbesondere tierische Fette als wichtiger Futterbestandteil in der Nutztierfütterung. Fette liefern essenzielle Fettsäuren und sind eine konzentrierte Energiequelle. Ressourcen werden damit effizient genutzt und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Tierproduktion gefördert. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten, muss die Qualität der Fette, die in der Tierfütterung verwendet werden, sorgfältig überwacht werden. Für Egli-­Futter werden deshalb nur Fette mit Lebensmittelqualität verwendet. Wir verzichten bewusst auf billige Mischfette und aufbereitete Spaltfette, sogenannte Raffinationsfettsäuren.

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Die EU-Vorderung 999/2001 fordert eine komplette Trennung der Tierproduktions-Prozesskette vom Schlachthof bis zurück zum Tierhalter.
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