Kürzlich stimmte der Nationalrat der Motion «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe» von Nationalrat Nicolas Kolly (FR) zu. Diese verlangt, dass den Bauernfamilien keine zusätzliche Bürokratie aufgebürdet wird und die Pflicht zur Verwendung von digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe aufgehoben werden soll. Nationalrat Kolly argumentierte im Parlament, dass bereits ausreichend Kontrollen über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln existieren und die Landwirte sich auf ihre eigentliche Arbeit, die Nahrungsmittelproduktion, konzentrieren sollten. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Wintersession 2024 über die Motion diskutieren und abstimmen.
Mitteilungspflicht des Handels
Wie sich die Motion auf die Mitteilungspflicht der vorgelagerten Stufe auswirken wird, ist noch unklar. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bleibt jedoch unbeeindruckt und sieht die einzelbetriebliche Datenlieferung zur Lieferung und Verwendung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln als nicht gefährdet an. Weitere politische Vorstösse sind in Vorbereitung und erhöhen den Druck auf digiFLUX.
Der VSF und die Egli-Mühlen AG haben grosse Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Dazu fand im August ein Treffen einer Delegation VSF / Egli-Mühlen AG mit dem BLW statt. Dabei wurde folgender Standpunkt vertreten: Futtermühlen können nicht Kundendaten an den Bund weiterleiten, ohne den Datenschutz zu verletzen. Die Daten könnten von Bund, Kantonen und weiteren interessierten Kreisen weiterverwendet werden. Somit würde das Datenschutzgesetz verletzt. Das BLW wie auch der VSF haben zum Thema «Gesetzliche Grundlage und Datenschutz bei der Mitteilungspflicht» unabhängige Gutachten erstellen lassen. Die Resultate stehen noch aus und werden mit Spannung erwartet.