Egli Welt

digiFLUX in der Kritik

Aktuell erregt das Thema ­digiFLUX vor allem in der Landwirtschaft viel Aufmerksamkeit, und ­vermehrt werden auch kritische Stimmen laut. Auch die Egli-Mühlen AG ist zusammen mit der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten (VSF) bemüht, gangbare Lösungen für die gesetzliche Mitteilungspflicht von Nährstoffen zu finden.

19. Nov. 2024

Kürzlich stimmte der Nationalrat der Motion «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von ­digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe» von Nationalrat Nicolas Kolly (FR) zu. Diese verlangt, dass den Bauernfamilien keine zusätzliche Bürokratie aufgebürdet wird und die Pflicht zur Verwendung von digiFLUX für Landwirtschaftsbetriebe ­aufgehoben werden soll. Nationalrat Kolly argumentierte im Parlament, dass bereits ausreichend Kontrollen über den Einsatz von ­Dünge- und Pflanzenschutzmitteln existieren und die Landwirte sich auf ihre eigentliche Arbeit, die Nahrungsmittelproduktion, konzentrieren sollten. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Winter­session 2024 über die Motion diskutieren und abstimmen.


Mitteilungspflicht des Handels


Wie sich die Motion auf die Mitteilungspflicht der vorgelagerten Stufe auswirken wird, ist noch unklar. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bleibt jedoch unbeeindruckt und sieht die einzelbetriebliche Datenlieferung zur Lieferung und Verwendung von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln als nicht gefährdet an. Weitere politische Vorstösse sind in Vorbereitung und erhöhen den Druck auf digiFLUX.

Der VSF und die Egli-Mühlen AG haben grosse Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Dazu fand im August ein Treffen einer Delegation VSF / Egli-Mühlen AG mit dem BLW statt. Dabei wurde folgender Standpunkt vertreten: Futtermühlen können nicht Kundendaten an den Bund weiterleiten, ohne den Datenschutz zu verletzen. Die Daten könnten von Bund, Kantonen und weiteren interessierten Kreisen weiterverwendet werden. Somit würde das Datenschutzgesetz verletzt. Das BLW wie auch der VSF haben zum ­Thema «Gesetzliche Grundlage und Datenschutz bei der Mitteilungspflicht» unabhängige Gutachten erstellen lassen. Die Resultate stehen noch aus und werden mit Spannung erwartet.

Das ist digiFLUX

Das IT-Grossprojekt ­digiFLUX des BLW basiert auf der parlamentarischen Initiative (pa.Iv.) 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren». Im Rahmen dieser Initiative wurde eine Meldepflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie für den Handel mit Nährstoffen eingeführt. Für die Umsetzung der Mitteilungspflicht entwickelt das BLW die Webanwendung digi­FLUX. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Händler alle Lieferungen melden; ab dem 1. Januar 2027 gilt für alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln (inkl. Garten- und Landschaftsbau, Infrastruktur und Grünanlagen) eine vereinfachte Mitteilungspflicht.

Weitere Informationen:
www.digiflux.ch
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